82 % aller KMU-Insolvenzen entstehen durch Liquiditätsprobleme. Nicht durch fehlende Aufträge. APTO macht sichtbar, was Ihr Konto in 6 Monaten macht — bevor Sie unterschreiben.
Im Sondermaschinenbau läuft jedes Projekt 12–24 Monate. Anzahlungen decken selten die Vorfinanzierung. Material muss bestellt werden, bevor der erste Euro fließt. Schlussrechnungen werden erst nach Abnahme fällig.
Dazwischen: Gehälter, Freelancer, USt-Voranmeldungen, Steuervorauszahlungen, Bürgschaftsgebühren. Ausgaben laufen kontinuierlich. Einnahmen kommen in 3 Schüben.
„Je mehr Aufträge wir hatten, desto schlechter wurde unsere Liquiditätssituation. Wachstum ohne Liquiditätsplanung ist Wachstum in die Insolvenz."
Generische Cashflow-Tools kennen weder Projektmeilensteine noch Bürgschaftsgebühren. Sie arbeiten kontobasiert statt projektbasiert. APTO denkt anders.
18 Monate Laufzeit. 7 Phasen, die sich überlappen. Nur 3 Zahlungseingänge. Und ein kontinuierlicher Abfluss für Material, Skills und laufende Kosten.
„Die Frage ist nicht, ob es eng wird. Die Frage ist, ob du es 3 Monate vorher weißt — oder erst, wenn die Bank anruft."
Zahlungsmeilensteine, Anzahlungen, Schlussrechnungen — pro Projekt auf der Zeitachse. Wochenauflösung mit kumuliertem Saldo und Dispo-Limit.
Heatmap zeigt Engpässe pro Skill und Woche. Sofort sehen, wo Freelancer nötig sind — und was die kosten. Bevor es brennt.
USt-Voranmeldung, KSt/GewSt-Vorauszahlung automatisch berechnet und zum korrekten Fälligkeitstermin in der Liquidität.
6 vordefinierte Maschinentypen mit Zahlungsvorlagen. Erfahrungswissen kodifiziert — vom Angebot zur Projektion in 60 Sekunden.
Desktop-Anwendung. Datenbank auf Ihrem Rechner. Kein Cloud-Zwang, keine Bankanbindung. Ihre Zahlen bleiben bei Ihnen.
Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften, Kontokorrentkredit mit Zinsberechnung, Kreditraten — alles fließt in eine Gesamtprojektion.
APTO befindet sich aktuell in der Crowdfunding-Phase. Early-Bird-Lizenzen, Demo-Zugang und alle Informationen zur Kampagne finden Sie auf Startnext.
Kampagne auf Startnext ansehen →Lokal installiert · Keine Cloud · Keine Bankanbindung · Ihre Daten bleiben bei Ihnen
APTO ist aktuell als Crowdfunding-Kampagne auf Startnext verfügbar. Sichern Sie sich Early-Bird-Konditionen und unterstützen Sie die Entwicklung.
APTO systems GmbH
Reißiger Gewerbering 50
08525 Plauen
Deutschland
Geschäftsführer: Marco Geyer
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Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
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Marco Geyer
Reißiger Gewerbering 50, 08525 Plauen
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APTO systems GmbH — Datenschutzerklärung
Stand: Februar 2026
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APTO systems GmbH · Stand: Februar 2026
APTO systems GmbH — AGB für Softwarelizenzen
Stand: Februar 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Erwerb von Softwarelizenzen für das APTO Liquiditätstool zwischen der APTO systems GmbH (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software gemäß dem jeweils erworbenen Lizenztyp ein.
(2) Die Software wird als Desktop-Anwendung zur lokalen Installation bereitgestellt. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(3) Die Lizenz ist an die Hardware des Kunden gebunden (MAC-Adresse) und auf die vereinbarte Anzahl gleichzeitiger Benutzer beschränkt.
(1) Demo-Lizenz: Kostenfreie Testlizenz mit vollem Funktionsumfang, begrenzt auf 1 Monat und 1 Benutzer.
(2) Jahreslizenz: Nutzungsrecht für 12 Monate ab Aktivierung für 1 oder 3 Benutzer. Die Lizenz verlängert sich nicht automatisch.
(3) Dauerlizenz: Zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für 1 oder 3 Benutzer. Updates sind für 1 Jahr ab Aktivierung enthalten, danach entfällt der Anspruch auf Updates.
(4) Individuelle Lizenzen: Abweichende Konditionen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(1) Für Jahreslizenzen kann ein optionaler Wartungsvertrag zum Preis von 500 € netto pro Jahr abgeschlossen werden, der fortlaufende Updates und technischen Support umfasst.
(2) Bei Dauerlizenzen sind Updates für 1 Jahr ab Aktivierung inklusive. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht kein Anspruch auf weitere Updates. Die Software bleibt in der installierten Version dauerhaft nutzbar.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Kaufpreis ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(3) Die Lizenzdatei wird nach Zahlungseingang per E-Mail übermittelt.
(1) Der Kunde darf die Software ausschließlich auf der lizenzierten Hardware und im Rahmen der vereinbarten Benutzeranzahl einsetzen.
(2) Untersagt sind: Dekompilierung, Disassemblierung oder Reverse Engineering der Software, Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung an Dritte, Umgehung oder Manipulation der Lizenzschutzmechanismen sowie jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus.
(3) Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist der Anbieter berechtigt, die Lizenz fristlos zu kündigen.
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der Produktbeschreibung entspricht. Ein Anspruch auf Fehlerfreiheit besteht nicht.
(2) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Anbieter wird angemessene Anstrengungen zur Behebung erheblicher Mängel unternehmen.
(3) Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Lieferung der Lizenzdatei.
(1) Die Software dient ausschließlich als Planungswerkzeug. Sämtliche von der Software erzeugten Berechnungen, Projektionen, Kennzahlen und Auswertungen sind unverbindliche Schätzungen und Modellrechnungen. Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Werte.
(2) Die Software ersetzt keine Steuerberatung. Die in der Software enthaltenen steuerlichen Berechnungen (insbesondere USt-Voranmeldung, Steuervorauszahlungen, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) dienen ausschließlich der überschlägigen Planung und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für steuerliche Entscheidungen ist ein Steuerberater hinzuzuziehen.
(3) Die Software ersetzt keine Rechtsberatung. Insbesondere stellen Angaben zu Bürgschaften, Kreditverträgen, Zahlungszielen oder vertraglichen Verpflichtungen keine rechtliche Beratung dar. Für rechtliche Entscheidungen ist ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
(4) Die Software ersetzt keine betriebswirtschaftliche Beratung. Unternehmerische Entscheidungen, die auf Basis der Software-Auswertungen getroffen werden, liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
(5) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(6) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch in Höhe des Netto-Lizenzpreises.
(7) Jede weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Schäden, die aus fehlerhaften Planungsergebnissen, falschen Berechnungen der Software, unternehmerischen Fehlentscheidungen auf Basis der Software-Auswertungen, Datenverlusten oder entgangenem Gewinn resultieren.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Die Software speichert alle Daten ausschließlich lokal auf dem Rechner des Kunden. Eine Übertragung von Nutzungs- oder Finanzdaten an den Anbieter oder Dritte findet nicht statt.
(2) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten (Backups) selbst verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste.
(3) Im Rahmen der Lizenzaktivierung werden ausschließlich die zur Lizenzprüfung erforderlichen Daten (MAC-Adresse, Lizenzschlüssel) verarbeitet.
(1) Bei Jahreslizenzen können Updates und technischer Support über einen optionalen Wartungsvertrag (500 € netto/Jahr) bezogen werden.
(2) Bei Dauerlizenzen sind Updates für 1 Jahr ab Aktivierung enthalten. Danach besteht kein Anspruch auf weitere Updates; die Software bleibt in der zuletzt installierten Version nutzbar.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Software über die vereinbarte Laufzeit hinaus weiterzuentwickeln oder zu pflegen.
(1) Jahreslizenzen enden automatisch mit Ablauf der Laufzeit. Eine Verlängerung erfolgt nur durch ausdrücklichen Neuerwerb.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Im Falle einer berechtigten Kündigung durch den Anbieter wegen Lizenzverstößen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
APTO systems GmbH · Stand: Februar 2026
Diese AGB ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung. Wir empfehlen, vor Vertragsschluss bei Bedarf eigenen Rechtsrat einzuholen.